Hallo, Für den Erwerb meines Führerscheins bin ich bereits bei einer Fahrschule.

Ich habe die Übungsstunden komplett hinter mir und nun geht es um die Sonderfahrten.

Mein Fahrlehrer will irgendwie (laut irgendeines Gesetzes) Übungsstunden mit den Sonderfahrten einkoppeln. Dies soll wie folgt erfolgen:

1x Übungsfahrt + 2 Autobahnfahrten;
1x Übungsfahrt + 2 Autobahnfahrten;
1X Übungsfahrt + 2 Überlandfahrten;
1X Übungsfahrt + 2 Überlandfahrten;
1X Übungsfahrt + 1 Überlandfahrt + 1Nachtfahrt;
1X Übungsfahrt + 2 Nachtfahrt;

Warum sozuviel ÜBUNGSFAHRTEN die extra noch bezahlt werden. Ist das im Gesetz geschrieben?????

Bitte um Eure Wertvolle Erfahrungen Grüße