Es handelt sich um einen separaten Tankraum, der vom Heizraum getrennt ist. Das Fassungsvermögen des Tanks beträgt 9.500 l und ist im Keller eines Zweifamilienhauses in Bayern.
Gibt es spezielle Anforderungen für ein Kellerfenster. Das Fenster vom Heizraum muss m.W. ja mit einer Zwangsbe-/-entlüftung ausgestattet sein. Hintergrund: Wir wollen das Fenster tauschen und nun ist die Frage, ob wir etwas beachten müssen.Vielen Dank und viele Grüße