Hi !

Ich bin im Juni 2022 in ein Haus gezogen. Von Januar bis Mai stand das Haus leer und es wurde an dem bereits vorhanden Gasanschluss keine Energie verbraucht. Die Nutzung von Gas fand sozusagen nur von Juni bis Dezember statt - dementsprechend ein geringer Jahresverbrauch. Das Entlastungskontingent für 2023 wird mit 80% vom Vorjahresverbrauch verrechnet. Da 2023 die Nutzung von Gas über das komplette Jahr erfolgte, ist der Jahresverbrauch um das doppelte höher zum Vorjahr. Leider bekomme ich nur, wie schon erwähnt, die 80% vom Verbrauch von 2022 mit der Deckelung erstattet.

Wie verhält sich das rechtlich ? Habe ich eine Chance eine größere Entlastung durch den Umzug 2022 zu bekommen ?

Mein Gasanbieter sagt es sei alles so in Ordnung. Aber dem unterstelle ich jetzt mal Befangenheit, da er ja nicht zahlen möchte.