Guten Abend,

mein Paket wurde letzte Woche Donnerstag elektronisch angekündigt. Freitag wurde es von DHL bearbeitet.

Samstag vor der Zustellung habe ich eine Umleitung an eine Packstation beauftragt

Das Problem ist, das seit Samstag sich nichts mehr aktualisiert hat.

Ich habe den Absender kontaktiert und er meinte folgendes;

Sehr geehrter Herr .....,

Sie haben eine Umleitung an eine Packstation beauftragt. Das haben wir nicht beauftragt. Dies kann leider zu Verzögerungen führen, wenn die Packstation defekt oder voll ist.

DHL meinte, ich solle bis morgen 20.09 warten und dann dem Absender um einen Nachforschungsauftrag bitten

1. Meine Frage ist, ob ich jetzt laut BGB für mein Paket haften muss, das ich es habe umleiten lassen?

(Wird die verkaufte Sache durch den Verkäufer und auf Verlangen des Käufers an einem anderen als den Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung schon auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur oder der zur Versendung bestimmten Person übergeben wird. Erfüllungsort ist hierbei gemäß § 269 BGB prinzipiell der Wohnsitz oder der Gewerbebetrieb des Verkäufers.)

Darf der Absender den Nachforschungauftrag verweigern?

2. Wer erstattet mir das Geld, wenn DHL das Paket nicht liefern wird bzw ich es nicht bekomme?

Danke