Ich hatte viele Zivilrechtliche Verfahren mit meiner Ex Frau teilweise sehr unnötige die nur entstehen konnten weil diese Gefälschte Urkunden verwendet hat und so auch von den Bürgerämtern weiter Urkunden bekam etc.

Jetzt wurde Gerichtlich vom Oberlandesgericht entschieden das diese Urkunde gefälscht seien und alles Nichtig sei und die Erteilungen anderer Urkunden nie erfolgen dürfen es ist Rechtskräftig

Müssen die Behörden wie Bürgeramt ihre Entscheidungen Rückgängig machen und warum muss ich weiterhin Kostenzahlen für das Gericht wenn eine Person Gefälschte Urkunden benutzt die überhaupt diese Verfahren ermöglicht haben.

Ich habe den Behörden das Urteil zugesendet diese geben keine Antwort und wollen sich nicht an Oberlandesgericht halten und verwenden weiter die Fälschungen.