Ich mußte vor mehr als 15 Jahren mal Arbeitslosenhilfe beantragen. Sind diese Daten noch irgendwo gespeichert? Mich interessiert das aus dem Blickwinkel des Datenschutzes. Auf welcher gesetzlichen Grundlage müssen solche Daten wie lange aufbewahrt werden. Wie war das früher (vor "Hartz IV")? Wie ist das gegenwärtig (seit "Hartz IV")? Vielen Dank.