Hallo, ich arbeite bei einer großen systemgastronomischen Kette. Als ich dort anfing zu arbeiten wurde mir beim ersten Gehalt 20 Euro vom Lohn abgezogen, für die Arbeitskleidung, die mir der Arbeitgeber stellt. Allerdings handelte es sich nur um ein Pfand, das ich, sofern ich den Betrieb verlassen würde, im Tausch gegen die gestellte Arbeitskleidung zurückerhalten würde. Da ich viel in der Küche stehe, brauche ich täglich frische und saubere Kleidung (Poloshirt + Schürze + Mütze). Die Arbeitskleidung habe ich bislang immer zu hause gewaschen, was eine volle Waschmaschine jede Woche alleine nur dafür ausgemacht hat. Nun habe ich von einem Kollegen (anderes Unternehmen) gehört, dass die Mitarbeiter dort ein Reinigungsgeld bekommen, wenn sie ihre Arbeitskleidung selbst waschen. Wie ist da die gesetzliche Regelung? Habe ich auch Anspruch auf eine solche Zahlung? Mein Arbeitgeber bietet übrigens keine Reinigung an.