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Ich bin mir nicht sicher, ob hier tatsächlich eine arglistige Täuschung vorliegt.
Die läge vor, wenn der Verkäufer von den defekten Rollläden wusste und dennoch im Kaufverftrag eine mängelfreie Wohnung verkauft hat.
In der Hauptsache sehe ich aber eher den Aspekt nicht gegeben:
Die Arglistigkeit hätte zur Folge haben müssen, dass der Verkäufer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei Euch einen Irrtum ausgelöst hat, der Euch zu einer Entscheidung geführt hat, die Ihr sonst nicht getroffen hättet. Oder anders gesagt: Ihr hättet die Wohnung nicht gekauft, wenn Ihr von den defekten Motoren gewusst hättet.
Dies juristisch auszufechten lohnt sich bei dem Streitwert von 900 € in der Tat nicht.
Dennoch würde ich dem Verkäufer die Rechnung mit der Bitte um Begleichung senden, weil er ja offenbar nachweislich von dem Mangel wusste. Ob dies zu einem Rechtsstreit führen würde, kann er nicht einschätzen. Ich würde bei Ausbleiben einer Zahlung nach 30 Tagen (ab Rechnungsdatum) einfach ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kostet nicht viel, braucht keinen Anwalt und könnte Eurer Forderung Nachdruck verleihen. Sofern auch dies nicht wirkt, würde ich auch eher die 900 € als Erfahrung verbuchen und nichts weiter unternehmen.