Hallo.

Ich bekomme nun seit ca. 7 Monaten Übergangsgeld (Teilhabe am Arbeitsleben) von der Deutschen Rentenversicherung Bund, wegen einer Umschulung.

Nun hat mir mein Arbeitgeber gekündigt und die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten, so das es nun übern Anwalt geklärt werden muss. Der Urlaubsanspruch war ebenfalls falsch angeben.

Falls dann eine Einmalzahlung in Form von Abfindung/ Urlaubsgeld gezahlt wird, natürlich voll versteuert.

Nun meine Frage:

Wird die Einmalzahlung auf das Übergangsgeld von der von der Deutschen Rentenversicherung Bund angerechnet? Oder wird dieses nicht angerechnet, das es aus dem altem Arbeitsverhältnis stammt?

Danke Lg