Hallo an alle erstmal,

ich habe schon etwas im Netz recherchiert aber eine 100%ige Antwort habe ich nicht gefunden. Deshalb meine Frage jetzt hier in die Runde.
Ich schildere den Fall erstmal kurz und knapp: mein Sohn, 5. Klasse, hat bei KIK am 24.01.2023 Knaller gekauft und NACH der Schule AUSSERHALB DES SCHULGELÄNDES diese mit seinen Freunden auf der Straße angezündet. Dabei wurden Sie zufällig von einer Lehrerin beobachtet und jetzt droht der Klassenlehrer ihm und uns mit einem Eintrag in die Schülerakte, weil sie das als eine Art der Bedrohung und in Kauf genommener fahrlässiger Körperverletzung, welche hätte passieren können, hält.
Darf Sie das eigentlich? Natürlich ist es mir klar, dass mein Sohn kein Feuerzeug in seinem Alter hätte mit sich führen dürfen, hat er aber nunmal.. und vorallem kommt es mir falsch vor, weil er ja schon in seiner Freizeit war, sozusagen.. Es war ja nach der Schule und was die Kinder nach der Schule veranstalten, dürfte ihnen ja nicht zur Last gelegt werden..

danke schon mal im Voraus für eure Antworten.