Hallo an Alle, die beiden Kinder sind sieben und elf Jahre alt und stehen beide unter elterlicher Sorge. Ein Einschränkung dieser Sorge oder eine Vormundschaft ist nicht gegeben. Ein Berater eines noch beteiligten Erben vertritt die Auffassung das ein Familiengericht dem geplanten Verkauf des Hauses zustimmen müsse, eben weil die Kinder minderjährig sind. Für Antworten und Hilfen schon hier vielen Dank. E.