Haben Eltern das Recht die Privatsphäre der eigenen Kinder zu brechen? Z.B. Tagebuch/Post lesen, PC einsehen oder ähnliche Dinge.

Laut GG : "Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Gegen welche Rechte könnte man verstoßen, wenn man den Eltern derartige Dinge verweigert? Wenn es keine gibt, ist es doch legitim, das man seine Post o. ä. den Eltern vorenthält oder?