Es gibt sogenannte dominante und rezessive Merkmale... Ist ein bestimmtes Merkmal dominant, so reicht es, wenn es bereits ein Elternteil besitzt, damit es weitervererbt wird. Ein reszessives Merkmal hingegen braucht zwei Elternteile, die dieses Merkmal besitzen, damit es weitervererbt wird! Ist dies nicht der Fall setzt sich zwar das dominante Merkmal durch, das rezessive "schlummert" aber im Körper des Kindes. Hat das Kind später einen Partner mit ebenfalls rezessivem Merkmal, so kann es das Kind wiederrum an die nachfolgende Generation weitervererben..

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Die Frage ist erst mal, was du unter "zusammenleben" verstehst - ein Paar sein oder gemeinsam wohnen? Ausziehen darf man generell ab 18, oder früher, wenn es die Eltern erlauben, oder auch wenn es eine Instituion, z.B. das Jugend- oder Arbeitsamt genehmigt oder gar veranlasst hat.

Eine Beziehung führen dürfen in Deutschland: - Alle volljährigen Menschen mit anderen volljährigen Menschen egal, ob sie in einer hetero- oder homosexuellen Beziehung leben - Jugendliche zwischen 16 und 21 mit anderen Jugendlichen, die mindestens 14 Jahre alt sind sowie mit Erwachsenen über 21. - demenstprechend: Jugendliche ab 14 mit jungen Erwachsenen bis zu einem Höchstalter von 21.

In deinem Fall dürfte die 13-jährige Anne nicht mit dem 25-jährigen Tim zusammen sein. Hochoffiziell darf Anne noch garkeine geschlechtliche Beziehung führen. Ab ihrem 14. Geburtstag dürfte sie sich einen Freund zwischen 14 und 21 suchen, ab 16 mit Tim, der dann 28 wäre, zusammen sein. So die Theorie. In der Praxis verhält sich das ganze nach dem System "Wo kein Kläger, da kein Richter", es ist praktisch immer so, dass solche Beziehungen geduldet, oder zumindest nicht angeklagt werden.

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