Hallo ich komme bei einer frage nicht weiter, und zwar gibt es folgendes Beispiel. Eine oh good mit 3 Gesellschaftern haben im Gesellschaftsvertrag nicht über Vertretungen oder Geschäftsführung ausgemacht, einer von denen macht ein außergewöhnliches Geschäft mit 3. und die anderen Gesellschafter sind nicht einverstanden. Dürfen diese widersprechen, weil es ein außergewöhnliches Geschäft im außenverhältnis ist?