Hallo,

Mein Schwager hat dieses Jahr einen Kleingarten übernommen. Nun kennt er sich nicht aus, was er an Anbaufläche / Nutzfläche vorweisen muss. Der Vereinsvorstand hat ihm mehrfach auf ungenügende Anbaufläche angesprochen. Ihm wurde sogar schon mit Abmahnung gedroht. Da er Allergiker ist, hat er die Blumenrabatte weitestgehend durch Rasen und Gemüsebeete ersetzt.

Der Vorstand besteht auf 2/3 Nutzfläche, welche sich in 1/3 reine Blumenrabatte und 1/3 Anbaufläche für Obst und Gemüse aufteilen sollen. In der Satzung des Vereins und vom Vorstand wird auf die Kleingartenverordnung unseres Bundeslandes (Sachsen-Anhalt) hingewiesen. Der Garten verfügt über 10 Obstgehölze (teilweise recht hohe und weitläufige Obstbäume) und ca. 60m² Gemüsebeete bei einer Gesamtfläche von fast 800m².

Da die Auskünfte so vage sind, und auch nach eigener Recherche nur 1/3 Anbaufläche laut Bundeskleingartengesetz vorgehalten werden muss, sind wir ratlos, wieviel Fläche mein Schwager denn nun bewirtschaften muss. Jedes Mal wenn wir im Garten sind, werden wir vom Vorstand angesprochen, das die Nutzfläche einfach nicht ausreicht (wobei wir sie jetzt schon mehrfach erweitert haben), was nicht wirklich motiviert, den Garten weiter zu bewirtschaften.

Hat damit jemand Erfahrung und kann sie mit uns teilen? Wir wissen nicht mehr weiter. Vielen Dank im Voraus.