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Von einer Kontamination im Lebensmittelbereich spricht man zum Beispiel dann, wenn einer an Zöliakie erkrankt ist und sich glutenfrei ernähren muss und ein anderer Mitbewohner in der WG sich zum Beispiel glutenhaltig ernährt. Hierbei muss auf die Kontamination in der gemischten Küche Rücksicht genommen werden, da "Zölis" keine glutenhaltigen Krümel essen dürfen. Auch dürfen Kochlöffel, Pfannenwender, Schneidebretter, insbesondere aus Holz, nicht mit glutenhaltigem und glutenfreien Brot vermischt werden. Da sich im Holz Fasern bilden können und das Gluten darin überleben kann. Es gibt auch als glutenfrei gekennzeichnte Pfannenwender und Schneidebretter aus Holz.
In Restaurants und Großküchen muss immer hinterfragt werden, ob bei glutenfrei angebotenen Speisen eine Kontamination ausgeschlossen werden kann.