Bin derzeit in einer Therapieeinrichtung nach Paragraph 64 StGb. Meine sogenannte "Behandlerin" ist Sozialarbeiterin. Sie ist meine inzwischen dritte Behandlerin. Die erste war Diplompsychologin, der zweite ein Psychiater und jetzt eben sie. Anstatt mich auf die Freiheit vorzubereiten hat sie eigentlich das gleiche gemacht wie die zwei vorherigen Therapeuten und hat ihre Arbeiten sogar diskreditiert was mich jetzt sehr verunsichert hat. Darf sie das? Kann man sich bei der Kammer beschweren oder sogar Klage einreichen?