Hallo, ich habe folgende Frage. Wenn ich eine Doppelhaushälfte habe (DHH) aber mir rechtlich nur eine DHH gehört und ich jetzt eine Vorhandene Dachgaube vergrößern möchte, wie weit muss die Dachgaube von der Wohnungstrennwand der anderen DHH weg sein. Ich der LBO ist das nicht klar definiert, oder doch und ich finde es nur nicht.
Abstand Dachgaube bei einer Doppelhaushälfte (Baden-Württemberg)
bauen,
Recht
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