Hallo zusammen,

Meine Frage ist darf man sich auch ohne einstweilige Verfügung Zutritt in das Haus der verstorbenen person verschaffen wenn dort einer der erben der Erbengemeinschaft drin wohnt bzw selbst ständig das Tür schloss aufbrechen oder bohren, den der miterbe hat dort weder noch mit uns ein Mietverhältnis oder sonst noch etwas abgeschlossen und wir wissen möchten was zurzeit mit dem Haus los ist da dieses schon von außen sichtbar vernachlässigt wird und wir nicht wissen wie es drinnen aussieht und dieses gerne in Erfahrung bringen möchten.