Schilddrüsenverdacht=Dienstuntauglich. Ist eine Klage sinnvoll?

Ich habe mich bei der Bundespolizei beworben und mein Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Mein TSH-Wert war einmal leicht erhöht (0,27-4,2: 4,82). Deswegen wurde ich erstmals als Dienstuntauglich eingestuft. Aufgrunddessen habe Ich mir eine zweite Meinung einholen lassen. TSH-Wert: 2,92. Sonographisch ist die Schilddrüse normal und ft3 und ft4 normwertig. Bei negativen Schilddrüsenautoantikörpern passen die Befunde zu einer "seronegativen" oder abgelaufenen Autoimmunthyreoiditis. Somit konnte im Blut und anhand der Sonographischen Kontrolle nichts herausgefunden werden. Es wurde dennoch empfohlen meine Werte in 3-6 monatigen Abständen kontrollieren zu lassen. Da dies Überwachungsbedürftig laut den Polizeiärztlichen Dienst ist, wurde mein Widerspruch zurückgewiesen.

Ich musste noch nie Medikamente nehmen noch wurden mir welche empfohlen. Ich habe weder Beschwerden noch Mängel im Gegenteil, Ich treibe sehr viel Sport und bin weder körperlich noch geistig angeschlagen. Doch der PÄD spricht davon das ich eine (latente) Schilddrüsenunterfunktion hätte obwohl der Befund anzeigte, dass ich zurzeit Keine Schilddrüsen- Dysfunktion habe und das selbst nach einer einmonatigen zweit Untersuchung.

Mir bliebe jetzt nur noch die Klage. Dieser Beruf ist mein Traum und ich trainiere jeden Tag sehr hart dafür. Doch lohnt es sich dagegen zu klagen? Ich selbst fühle mich nicht gut dabei, aber ein anderen Weg gäbe es nicht, meinem Ziel näher zu kommen. Und wenn es sich eher zum positiven entwickeln sollte, welche Anwälte sollte man dafür in Auftrag nehmen? Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

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