Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Ein Mieter hat jetzt eigenständig eine Türsprechanlage mit Videoüberwachung installiert am Hauseingang. Meine Frage: Ist das rechtlich in Ordnung? Welche Handhabe haben die anderen Mietparteien und der Vermieter? Es ist davon auszugehen, dass die Anlage nicht nur beim Klingeln eingeschaltet wird, sondern dass hier eher eine permantente Überwachung durch Ton und Video durchgeführt wird. Wir fühlen uns stark beeinträchtigt, durch diese Form der Überwachung. Auch finden wir es unzumutbar bei Besuchen, die die anderen Mietparteien erhalten. Jeder fühlt sich immer beobachtet und Gespräche mal kurz vor der Haustür werden deswegen auch nicht mehr geführt.

Es wäre gut, wenn wir hier rechtliche Mittel hätten, um dagegen vorzugehen. Kennt vielleicht jemand passende Gesetze usw., damit man hier schnell ein Ende setzen kann? Vielen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten.