Hallo,

da meine Mutter letztes Jahr mit Ihrer Schwester einen Erbausgleich unter Geschwistern geschlossen hat und Sie dadurch das Haus ganz bekam, in dem auch meine Großmutter und meine Großvater mit lebenslangem Wohnrecht leben, musste einiges renoviert werden.

Nun wurde auch der Balkon meine Oma renoviert, da er undicht war.

Nun haben sich meine Großeltern und meine Mutter darauf geeinigt, dass meine Oma einen Teil der Kosten trägt und meine Mutter behauptet, dass dies rechtens sei, obwohl es doch zu der Grundmasse ihres Hauses gehört, weshalb Sie später meine Tante auszahlen müsste..

Nun zu meiner eigentlichen Frage: da mein Vater alles selbst bearbeitet hat, von Kalender, über Platten abschlagen, neue Platten auflegen etc würde ich gerne wissen, ob bei der späteren Berechnung die Arbeitsleistung meines Vaters muteinbezogen wird und wenn ja, mit welchem Faktor beziehungsweise zu welchem Preis.

Wie würde das generell ausgeglichen beziehungsweise berechnet werden?

Schreibt sich der Balkon auch im Zeitablauf ab?

Lieber Gruß,

M.