Wir haben vor 5 Jahren ein Grundstück erworben und ein Haus darauf gebaut. Vor ca. drei Jahren haben wir dann einen Einheitswertbescheid erhalten und daraus an die Gemeinde Grundstücker gezahlt. Jetzt nach 5 Jahren bekommen wir einen neuen Einheitswertbescheid und müssen seit 2007 Grundsteuer an die Gemeinde zahlen. Auf Nachfrage wurde uns erklärt, dass es sich bei dem ersten Bescheid lediglich um das unbebaute Grundstück handelt, und der neuere Bescheid jetzt das bebaute Grundstück betrifft. Ist das Rechtens? Und weiß jemand wann solche Forderungen verjähren?