Hallo,

Ich hoffe jemand mir kann weiter helfen.

Gibt es rechtlich die Möglichkeit einer Erwachsenenadoption, bei der die Verbindung zur leiblichen Mutter erlischt, aber die zu den leiblichen Geschwistern nicht?Wenn ich das Gesetz richtig verstehe, gibt es nur die Möglichkeit, dass alle Verbindungen zu allen Verwandten erlöschen oder gar keine. Im letzteren Fall tritt die Adoptiv-Mutter lediglich hinzu. Gewollt ist aber: Keine Verbindung mehr zur Mutter, aber ein weiterhin bestehendes Verhältnis zu den Geschwistern. Mir ist auch nicht ganz klar, was genau bei einer Adoption am Geschwisterverhältnis erlöschen kann - es bestehen doch ohnehin keine Unterhaltspflichten/rechte und die biologische Seite lässt sich durch Adoption auch nicht auslöschen. Welche Konsequenzen hat das denn noch? Bin für jede Info sehr dankbar!

Danke!