Hallo zusammen Ich ab folgendes problem: Auf dem weg nach hause fährt mir eine person hinterher die ich persönlich. Ich hatte damals Streit mit ihm und wir haben kein Kontakt mehr aber egal. Wie gesagt auf dem weg nach hause fährt er mir immer hinterher und wartet hinter Ecken auf mich. Er fährt auch Umwege um möglichst lange hinter mir zu bleiben Meine Frage ist also kann ich ihn wegen Belästigung oder so anzeigen? In welchem Paragraph des deutschen Gesetzbuches kann ih das finden ( ein link wäre nett) Danke schonmal