Moin.

Ich habe einen 15jährigen Sohn, welcher morgen mit einem Bekannten (der Nachbar von nem Kumpel, ich kenne ihn nicht) einen Ausflug machen möchte.

Die Mutter und ich sind geschieden, haben geteiltes Sorgerecht, morgen ist er bei ihr.

Da der Junge nun 2 Tage lang die Schule geschwänzt hat, ist meine Konsequenz, ihm die letzte Woche des Monats außergewöhnliche Aktivitäten zu untersagen. Das sieht die Mutter anders. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Abgesehen von der Situation hätte ich mich eh schwer damit getan, da mir der Mann unbekannt ist.