Darf die Kleingartenanlage den Strom während des Winters abstellen? Wer genau entscheidet dies? Gründe angeblich Stromschwund.

  • Die Gartenanlage besitzt einen Hauptzähler und jeder einzelne Garten einen eigenen Zähler.

  • Vor 10 Jahren wurde es mal eingeführt, das der Strom während des Winters abgestellt wird, wegen Stromschwund.

  • Es wurden danach aber auch neue Zähler eingebaut

  • Zwischendurch wurde auch mal einen Winter wieder der Strom angelassen, für die, die Strom im Winter behalten wollten, Kosten für eventuellen Schwund mussten die Leute dann selbst tragen.

  • In der Satzung oder in dem Kleingartengesetz des Vereins, steht aber nichts geschrieben, das der Strom überhaupt abgeschalten wird.

Darf der Vorstand oder die Mitglieder in einer Versammlung so etwas beschließen? Wenn ja, wer darf dies genau beschließen? Muss dies in den Büchern des Vorstandes niedergeschrieben stehen? Wenn ja in welcher Art? Als direkter Beschluss mit Stimmenangabe der Mitglieder Gegenstimmen & Dafürstimmen. Für wie lange gilt dies? Muss dies in der Gartenordnung oder Satzung eingetragen werden?

Ich hoffe jemand kennt sich ein wenig hiermit aus. :)