Arbeitgeber ändert Berufsbezeichnung von Lagerist auf Büroangestellter nicht

Hallo,

ich bin 27 Jahre und seit 17.06.13 in meiner jetzigen Firma in Schleswig-Holstein tätig, der Arbeitsvertrag wurde 1mal verlängert bis 15.06.15 und wurde damals als Lagerist eingestellt, nach 3 Monaten im Lager wurde ich aber ins Büro versetzt und arbeite seitdem durchgängig nur noch dort und verdiene auch nur soviel wie meinen Kollegen im Lager, obwohl mir bei meinen Tätigkeitsumfang mehr zusteht.

Mir wurde damals schon im Bewerbungsgespräch gesagt das ich zur Eingewöhnung und Kennernlernen der Firma kurzzeitig im Lager beschäftigt werde und danach ins Büro komme.

Im Arbeitsvertrag ist festgehalten: "Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei gleicher Vergütung nach Bedarf auch andere Arbeiten zu übernehmen u. sich ggf. in eine andere Abteilung oder eine andere Betriebsstätte versetzen zu lassen."

Nun habe ich mindestens 3 Mal bereits bei der Personalverantwortlichen und meinem Chef gesagt das ich die Berufsbezeichnung geändert habe möchte, darauf kam immer nur die Antwort das das nicht nötig sei, weil die Gefahrengruppe für alle Mitarbeiter in der Firma gleich wäre. Diese Aussage ist natürlich blödsinnig, weil z.B. bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Lagerist anders eingestuft als ein kaufmännischer Angestellter bzw. Büroangestellter.

Nun zu meinen 3 Fragen:

  1. Hat die Nichtänderung der Berufsbezeichnung für meinen späteren Werdegang rechtliche bzw. arbeitsrechliche Nachteile?

  2. Woran kann es liegen das die Berufsbezeichnung nicht geändert wird (habe leider keinen Ansprechpartner in der Firma, weil ich der einzige im Büro bin, außer Chef u. der Personalverantwortlichen u. den anderen Mitarbeitern traue ich nicht ausreichend um zu Fragen ob es anderen Tarifgruppen bzw. Verträgen liegt)? Gibt es verschiedene Tarifverträge oder -gruppen in Schleswig-Holstein?

  3. Mir wurde der Tipp gegeben ein Zwischenzeugnis zu verlangen (da ich nur noch bis 15.06.15 beschäftigt bin macht dies auch Sinn), weil dort meine jetzigen Tätigkeiten aufgeführt sein müssen. Gibt es noch andere Wege oder habt ihr noch Vorschläge?

Schönen Gruß und danke für Eure Hilfe Endurorider

Arbeit, Beruf, Gehalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Tarife
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.