Folgender Sachverhalt:

-Derzeit Versicherungsverhältnis bei Versicherer #1 -Am Freitag diese Woche kann ich unser neues Auto abholen. Der Händer bat mich um die EVB Nummer. Da ich meinen alten Versichrer #1 sowieso nicht behalten wollte, habe ich Online bei Versicherer #2 einen Vertrag abgeschlossen (Schadensfreiheitsdaten von Versicherer #1 sollen ja übernommen werden, also Vertragsnummer von Versicherer #1 und die SF Klassen dort angegeben) - Die EVB Nummer habe ich dem Autohaus für die Anmeldung übermittelt - Ich gebe meinen alten Wagen, welcher bei Versicherung #1 versichert ist, bei der Abholung in Zahlung. Abmeldung übernimmt das Autohaus. - Der neue Wagen wird am Freitag Vormittag angemeldet, der alte aber erst Mitte nächster Woche abmeldet, es kommt also zu einer Überschneidung bei Versicherer #1 und Versicherer #2

Frage: Habe ich etwas nicht bedacht? Gibt es durch die Überschneidung des Versicherungsverhältnisses Probleme bei der Zulassung?! Irgendwie habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf ;-) Besten Dank vorab und Gruß