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Ich denke schon. Das ist ja Dein Grundstück und auf deinem Boden kannst Du ja das machen wozu Du Lust hast :P Und durch die Mauern,ist das Gelände auch nicht mehr so offen. So kann sich auch kein Nachbar darüber aufregen.
Ich glaube es wird erst verboten werden,wenn man es in voller Öffentlichkeit macht. Dann bekommt man eine Strafanzeige wegen der "Erregung öffentlichen Ärgernisses"