Meine Güte... Auch wenn der Artikel 3 Jahre alt ist...

Was Menschen, die nichts wissen, immer treibt, ihre Meinung trotzdem zu verbreiten...

In einfacher Sprache, damit es jeder versteht:

Speisesalz und Spülmaschinensalz ist prinzipiell der gleiche chemische Stoff!

"Natriumchlorid"

Es unterscheidet sich erstmal hauptsächlich durch die Körnung.

Speisesalz enthält teilweise noch Zusätze (z. B. Rieselhilfe). Diese dürfen im Spülmaschinensalz nicht vorhanden sein, da sie den Ionenaustauscher veschädigen könnten. Daher ist Spülmaschinensalz hoch gereinigt.

Umgekehrt gelten bei Spülmaschinensalz aber nicht die gleichen Regeln wie bei Speisesalz, so dass man es nicht als Speisesalz verwenden sollte.

Als Badesalz ist Spülmaschinensalz somit absolut super! Auf Grund der Reinheit noch besser geeignet, als Speisesalz!

Und so dumm es klingt... Spezielles "Badesalz" ist genau der gleiche Stoff, aber am ungeeignetsten. (MEINER Meinung nach!) Denn dieses ist wegen fehlenden Regularien überhaupt nicht gereinigt und enthält sehr oft Steinchen, die die Badewanne beschädigen können.

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Da gebe ich den Vor-Kommentatoren Recht. Erstens schadet es mehr, als dass es nützt (ein Blinklicht kann man überhaupt nicht in der Entfernung, Bewegung und Größe einschätzen. Außerdem lenkt es andere Verkehrsteilnehmer ab) und zweitens ist es schlicht und einfach aufgrund der TA (Technische Anforderung) überhaupt nicht möglich, dass dieses eine Prüfkennzeichnung bekommt. Ergo: Laut StVZO NICHT zulässig, man darf also Versicherungsverlust, Teilschuld und Ordnungswidrigkeit erwarten...

Anders KÖNNTE es sich verhalten, wenn es ZUSÄTZLICH zu einer konformen Leuchte NICHT fest am Fahrrad  (z. B. am Helm) genutzt wird. Aber "erstens"  (siehe oben) ist auch dort zu beachten.... 

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