Hallo zusammen,

ich versuche die Frage relativ leicht zu formulieren und beginne mit einer kleinen Geschichte:

Ich bin Schreiner und habe ein kleines Unternehmen angemeldet (Holz etc. incl. Dienstleistungen) Darf ich dann nur Dienstleistung im Bereich Schreiner/Tischler/Möbelbau durchführen und hierfür auch eine Rechnung schreiben?

Der Hintergrund ist folgender, durch meine Tätigkeit habe ich einen größeren Bus/Transporter. Es kommt komischerweise immer öfter vor, dass mich jemand fragt, ob er meinen Bus sich leihen darf, da seine Kinder jetzt studieren und umziehen müssen. Ich möchte meinen Bus aber nicht herleihen, sondern fahre ihn lieber selber (ich kenne die Abmaße, weiß, durch welche engen Gassen er durch passt etc.) Darf ich nun eine Rechnung als Dienstleistung für Umzug schreiben?

Oder auch in unserer Straße ist eine ältere alleinstehende Oma, deren Kinder im Ausland sind. Da wir ein gutes Verhältnis haben, mähe ich ihr des öfteren den Rasen um kümmere mich etwas um ihren Garten (u.a. auch Salat / Möhren kaufen, einpflanzen, Beete umstechen usw.) Da dies ja eine Landschaftspflege oder Gärtner Tätigkeit ist, dürfte ich hierum auch eine Rechnung als "artfremde Dienstleistung" sozusagen schreiben, obwohl mein Gewerbe hierfür nicht explizit angegeben ist?

Ich freue mich auf eure kompetenten Antworten und bin wirklich gespannt.