Wird ein Taufschein auch dann erstellt, wenn Jugendliche sich nicht haben firmen lassen?
Ist die Säuglingstaufe (katholische Kirche) auch dann kirchenrechtlich gültig, wenn im Jugendalter oder später keine Firmung stattgefunden hat ? Wird die Firmung (und eventuell Erstkommunion) auf dem Taufschein ausgewiesen ?
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