Ich habe mein Auto kurz nach einer Kreuzung abgestellt. (Zwischen Auto und Kreuzung waren rund 4m Abstand) Ein anderer Wagen wollte rechts, in besagte Kreuzung, einbiegen und übersah dabei anscheinend eine Fahrradfahrerin und fuhr diese leicht an, trotz deutlich erkennbarem Fahrradweg. Nach kurzer Zeit kam auch die Polizei. Der Unfallverursacher wollte mir die Schuld in Schuhe schrieben. Der Polizist sagte mir, dass ich den Fußgängerweg minimal behindere und deswegen eine Ordnungswidrigkeit begehe. Kann der Unfallverursacher mir eine Teilschuld zusprechen bzw. seine Versicherung ?