Ich bin 29 Jahre alt und bekomme aufgrund einer Schwerbehinderung Sozialhilfe. Aufgrund der Behinderung bekomme ich auch noch immer Kindergeld, welches an mich abgezweigt wird, da mich der Kontakt zu meiner Familie stark belastet. Das Kindergeld wird komplett auf die Sozialhilfe angerechnet.

Wenn ich nun meinen Partner (ebenfalls schwerbehindert und arbeitsunfähig) heiraten würde, würde das Kindergeld dann wegfallen?

Dies würde ich sehr begrüßen, da ich bei der jährlichen Überprüfung immer mit meiner Familie in Kontakt treten muss, da sie ja trotz Abzweigung die Kindergeldberechtigten sind, und daher von der Familienkasse kontaktiert werden.