Hey, ich hab eine recht spezifische Frage, und zwar welches Zulassungsverfahren zum Masterstudium in Deutschland für mich als Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten, jedoch mit deutschem Bachelor-Abschluss, gilt? Sprich, auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungen ich mich um das Masterstudium bewerben muss (dazu fällt zB NC-Note und ob ich erneut einen Sprachtest belegen muss, da der Sprachzertifikat, den ich für das Bachelorstudium nachgewiesen hab, bald seine Gültigkeit verliert etc)?

Werde ich weiterhin als internationale Bewerberin bezeichnet und falle somit unter die Ausländerquote oder bin ich nun den deutschen Bewerbern gleichgestellt? Abi habe ich in meinem Heimatland gemacht.

Ich konnte die Infos daüber irgendwie nicht nachgoogeln :/

Danke im Voraus für alle nachfolgenden Antworten!