Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterneinkommens. Meine Tochter bekommt Bafög und mein Sohn hat BAB beantragt. Es wurde bei beiden Anträgen der Steuerbescheid von 2012 eingereicht und exakt die gleichen Zahlen eingetragen, ebenfalls wurde bei beiden ein Härtefallantrag wegen Schwerbehinderung angefügt.

Bei dem Bafög-Bescheid wurde ein Elterneinkommen von 1921,17 € ausgerechnet, abzüglich Freibetrag von 1605,- und abzügl. 126,25 € Härtefreibetrag. Lt. Bafög- Bescheid ist das anzurechnende Einkommen der Eltern 47,48 €.

Beim BAB- Bescheid wurde ein Elterneinkommen von 2460,83 € ausgerechnet und der Freibetrag von 1605 € berücksichtigt. Hier beträgt das anzurechnende Einkommen 213,96 € !! (Der Betrag wurde bereits auf 2 Kinder aufgeteilt.)

Wie kann die Berechnung so unterschiedlich sein? Ich habe gesehen dass bei der BAB-.Berechnung die Altersrente meines Mannes voll angerechnet wurde, beim Bafög wurde ein Teil abgezogen. Außerdem wurden bei der BAB Berechnug keine Sozialpauschalen vom Einkommen abgezogen und auch nicht der Härtefreibetrag. Ist das so rechtens? Ich meine ich hätte gelesen dass die Einkommen bei Bafög und BAB gleich berechnet werden. Oder stimmt das doch nicht? Kann mir da bitte jemand Auskunft geben. Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße Elisabeth