Sehr geehrte Mitglieder, ich stoße im Internetz immer wieder auf widersprüchliche Aussagen. Verfasse gerade eine Menge Vorsorgeverfügungen für meinen Sterbefall (und den meiner Schwester). U.a. will ich eine Patientenverfügung machen. Die muss ja scheinbar nicht notariell Beurkundet sein. Wie z.B. die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung auch nciht. Bei den letztgenannten steht aber immer, dass sie auch von Zeugen (Hausarzt, Gemeindepfarrer) per Unterschrift bestätigt werden könnten. Weiß hier jemand, ob das bei der PATIENTENVERFÜGUNG NICHT geht??? Denn hier wird es nie genannt.... Bin verunsichert... Freundliche Grüße, Ihre Elisabeth