Hallo,

wir hatten Interesse am Kauf einer Eigentumswohnung und haben den Makler um Beauftragung eines Kaufvertragsentwurfs beim Notar gebeten.

Zwischenzeitlich haben wir uns gegen die Wohnung entscheiden und dem Kauf widerrufen. Der Makler teilte uns dann mit, dass er bereits einen Kaufvertragsentwurf vom Notar erhalten habe und wir nun die Rechnung zahlen müssten. Ein Kaufvertragsentwurf wurde uns persönlich aber nicht übersandt. Müssen wir die Notarkosten nun bezahlen, wenn wir noch keinen Kaufvertragsentwurf erhalten haben, sondern dieser nur dem Notar zur Verfügung gestellt wurde?

Danke!