Hallo zusammen,

als wir 2009 in unserer Mietwohnung (ein EF-Haus, was aber als Wohnung deklariert ist) eingezogen sind, war bereits eine digitale SAT-Anlage auf dem Dach installiert.

Mit der Zeit wurde der Empfang immer schlechter, ob bei Sonne, Regen oder Wind stellenweise war für mehrere Stunde gar kein Empfang von fernseh möglich.

Seit letzten Winter, ist bei Eis und Schnee kein Empfang mehr möglich (mehrere Tage) wenn Antenne vereist ist. (wir haben sie schon freigekratzt)

Mittlerweile gehen eineige Sender gar nicht mehr und die anderen nur mit teilweisen Störungen.

Als wir den Vermieter um eine Reparatur oder ähnlichem gebeten haben, meinte dieser das die SAT-Anlage von einem Vorvormieter von uns installiert wurde und er damit nichts zutun hat, sie sei auch nicht explizit im Mietvertrag aufgeführt, wir sollen sie selbst reparieren.

Ist dies korrekt. In einem Mietlexikon habe ich folgendes gelesen: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, für Fernsehempfang zu sorgen - darf ihn aber auch nicht behindern. Das heißt: Wer eine Wohnung anmietet, in der keinerlei Technik für den Fernsehempfang installiert ist, darf dies selbst nachholen. Gibt es allerdings einen Anschluss - und das ist meist der Fall -, gehört er zur Wohnung und ist mitgemietet. Der Vermieter ist dann dafür verantwortlich, dass die dazu gehörende Technik auch funktioniert. Umgekehrt kann der Vermieter erwarten, dass die installierte Technik vom Mieter auch genutzt wird. Nur in Ausnahmefällen kann der Mieter etwas anderes verlangen. Quelle: http://www.mieterverein-bochum.de/mietrecht/ratgeber/fernsehen/

Hier im Forum habe ich gelesen, das man sich selbst um fernsehempfang kümmern muss. Was ist nun korrekt. Wer hat Recht? mein Vermieter oder wir.