Hallo zusammen!

Ich bin selber Polizeibeamter bei der Bundespolizei. Eine Bundesautobahnpolizei gibt es in der Tat nicht und es ist, außer im 30 km Bereich um die Grenze herum (allerdings mit anderen Aufgaben und Befugnissen), reine Ländersache die Autobahnen zu bestreifen. Die Polizei dort wird Autobahnpolizei genannt.

Verwirrend ist wahrscheinlich die Bezeichnung Bundesautobahn und deswegen ist auch schon länger in Diskussion von den Bundesländern an die Bundespolizei übertragen zu werden, allerdings wollen die Länder diese Kompetenz ungerne abgeben.

@ BuddyOverstreet: Pauschal kannst Du nicht sagen dass die Bundespolizei weniger Kompetenz als die Länder hat. Wo die Bundespolizei sachlich und örtlich zuständig ist liegt der Kompetenzschwerpunkt auch bei dieser (Flughäfen, Bahnhöfe, 30 km Grenzgebiet).

Obwohl Du in dem Punkt recht hast, das die eigentliche Polizeiarbeit Ländersache ist und auch bleiben soll.

In diesem Sinne sind wir eine Sonderpolizei des Bundes.

Wir werden allerdings auch häufiger auf Ersuchen der Länder tätig (Fußballspiele, 1. Mai usw.).

Zudem sind wir nach dem Legalitätsprinzip (Pflicht zur Strafverfolgung) überall in der Bundesrepublik zuständig bei Straftaten, allerdings nur im ersten Angriff (bis die Gefahr abgewehrt ist), danach erfolgt die Abgabe an das Land oder die zuständige Behörde.

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