Guten Tag liebe gutefrage-Mitglieder,

mich interessiert, wie sicher eigentlich die eigenen 4-Wände gegen eine Hausdurchsuchung (Einwirkungen des Staates) geschützt sind. Man hört oft, dass der Staat sehr schnell und brutal vorgeht, wenn man in Verdacht steht einen Diebstahl begangen zu haben, dann kann es sehr wahrscheinlich sein, dass das SEK plötzlich in der Wohnung steht. Welche Hürden muss der Staat geltend machen um vom z.B. Richter eine Erlaubnis für eine Hausdurchsuchung zu erhalten? Was reicht als "Beweis" aus?

Angenommen der Mieter X beschuldigt seinen Nachbarn Y des Diebstahls. X sagt er hätte den Nachbarn Y bei einer Drogeriekette beim Diebstahl beobachtet, wie er Waren im Wert von 200€ gestohlen hätte. --> Wem glaubt die Polizei dann? Kommt es dann zu einer Hausdurchsuchung oder wann wird diese zugelassen?

Gruß und vielen Dank Elfrieden