Wir haben den Vertrag für das Tanzunterricht unserer Tochter am 16 Oktober 2019 gekündigt. In dem Kündigungsschreiben von uns stand das wir zum 16. Januar 2020 kündigen möchten oder nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung wurde uns durch die Tanzschule zum 16. Januar 2020 schriftlich bestätigt, ab da haben wir auch kein Anspruch mehr auf Unterricht.

Die Zahlweise ist monatlich, die Kündigungsfrist läuft also von 16.10.19 bis 16.01.2020. Für Oktober wurde schon bezahlt. Jetzt möchte die Tanzschule das ich den Januar auch komplett bezahle, da der Monat schon angebrochen ist, möchten also den Januar Beitrag oder bereits gemachte Zahlung für Oktober nicht umrechnen. In AGB der Tanzschule steht nichts dass die Kündigung nur zum 1. Des Monats möglich ist, nur über 3 Monate Kündigungsfrist.