Hallo, ich mache seit Anfang des Jahres ein Pflichtpraktikum für eine kostenpflichtige Ausbildung bei einem Freund. Eigentlich braucht er einen Ausbilderschein, damit mir das Praktikum angerechnet wird, aber er hat mir zugesichert bis Ende des Jahres einen zu machen (meine Ausbildungsstätte benötigt die AEVO bis Ende diesen Jahres). Nun wird mir bange, weil er bisher nichts für den Schein gemacht hat. Falls es tatsächlich dazukommen sollte, dass er es nicht schafft, verliere ich ein halbes Jahr und dadurch auch eine Menge Geld. Ohne seine Zusage, dass er den Schein macht (vor dem Praktikum), hätte ich das gar nicht bei ihm gemacht.

Das Praktikum endet jetzt diesen Monat und er hat noch Zeit, aber kann ich ihn später noch verklagen, also Anfang nächsten Jahres? Sollte ich schonmal zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht?

Außerdem nervt mich extrem, dass ich in meinem Praktikum mehr Einblicke in das Thema E-Commerce erhalten sollte, aber im Endeffekt arbeite ich nur seine Aufgaben ab (ich soll einfach machen ohne das je gemacht zu haben und kriege dann auch kein Feedback zu meinen Ergebnissen). Ich habe gelesen, dass es sich hierbei dann um ein Scheinpraktikum handelt, da die Lehraufgabe in den Hintergrund gerät. Vereinbart war das ich kein Geld bekomme, weil ich ja was lernen sollte, aber kann ich ihn trotzdem auf den Mindestlohn verklagen?