Bekannt ist, dass die Unterbodenbeleuchtung am PKW als Veränderung der lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug gilt und somit verboten ist. Gilt das auch, wenn man die Unterbodenbeleuchtung (Farbe weiß) mit der Beleuchtung der Tür verbindet und die Unterbodenbeleuchtung nur dann leuchtet, wenn man die Tür öffnet um auszusteigen? Damit man im Dunkeln weiß, wo man hintritt.