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Antwort
Nun, in Syrien wird Mord (auch an Frauen) seit Assad grundsätzlich mit der Todesstrafe geahndet.
Ebenso wird Vergewaltigung (seit Assad) mit mindestens 5 - 7Jahren Gefängnis geahndet. Die vorherige Regelung (vor Assad), - der Vergewaltiger blieb "straflos" wenn er die Vergewaltigte ehelichte (Straflos???🤔🤔🤔) bzw "Wiedergutmachung/Wertersatz" leistete - wurde von Assad abgeschafft.