Mein Sohn studiert in Dänemark und ist dort auch gemeldet. Nun wollen wir ein gebrauchtes Auto in Dänemark für ihn kaufen. Aus Termingründen muss ich das Fahrzeug abholen. Es soll dann in unsere Werkstatt in Deutschland und anschließend zurück zu meinem Sohn nach Dänemark.

Frage: Darf ich als Deutscher mit deutschem Wohnsitz, das Auto von Dänemark nach Deutschland und wieder zurück fahren? Normalerweise sind dänische Autos noch drei Wochen über die Versucherung des Verkäufers versichert. Gilt das auch in diesem Fall? Gibt es in Dänemark auch so etwas wie Fahrzeugbrief und Zulassung (Zulassungspapiere Teil 1 und 2)?