Hallo, mein Stiefsohn hat arge Probleme mit seiner Ex-Partnerin. Sie haben ein gemeinsames Kind, Sie ist inzwischen mit einem neuen Partner zusamen. Meinem Stiefsohn hat sie nun mitgeteilt, das sie gegen ihn ein Kotaktverbot erwirkt hat und er sich ihr nicht mehr nähern darf! Die Frage ist jetzt: "Muß er nicht über dieses angebliche Kontaktverbot seitens der Behörden (Gerichte/Polizei) darüber informiert werden, das dieses besagte Kontakverbot verhängt wurde?" Bis dato hat er keinerlei Benachrichtigung über diesen "Beschluß" erhalten, weder von den zuständigen Gerichten, noch seitens der Polizeibehörden! Eine informative Antwort würde ihn sehr helfen, da es für ihn fast unvermeidlich ist, seiner Ex-Beziehung zu begegnen, da er nur eine Querstrasse weiter von ihrer Wohnung arbeitet und er nun Angst hat zur Arbeit zu gehen!