hallo, als ich meine wohnung bekommen habe wurde mir weder zur wohnungsbesichtigung noch bei mietsvertragsabschluß gesagt das der durchlauferhitzer fehlt in der küche, muss das der vermieter tragen oder der mieter ? <-- gibt es für sowas paragrafen ? bei mir hängt auch ein kabel aus der wand vom vormieter hab ich erfahren das da die kabeldose fehlt muss der vermieter oder der mieter tragen, wie auch eine kaputte steckdose ???