Aus gegebenem Anlass stellt sich mir die Frage, ob es gesetzlich geregelt ist, dass ich alle Lebensmittel vom Einkauf auf das Warentransportband legen muss, wenn die Artikel (in meinem Fall 4 Stück unverpackte Paprika und ein Bund Jungzwiebel) gut sichtbar im Einkaufswagen verblieben sind. Sämtliche verpackte Waren habe ich aufs Förderband gelegt. Das Gemüse wollte ich nicht dazu legen, da die Kassakraft vor meinen Augen erst Dreck vom Boden entfernt hat, und ich nicht wollte, dass sie mein Gemüse mit ungewaschenen Händen anfasst.